Ein Einspruch gegen den Grundsteuerwertbescheid kann sinnvoll sein, insbesondere bei fehlerhaften Angaben wie:
Dank der Öffnungsklausel (§ 38 Abs. 4 LGrStG) können Eigentümer in Baden-Württemberg den tatsächlichen Bodenwert nachweisen, sofern dieser mindestens 30 % unter dem Bodenrichtwert liegt.
Unsere Leistungen:
Benötigte Unterlagen:
Frist beachten:
Beantragen Sie bis spätestens 30.06.2025 ein Gutachten bei einem qualifizierten und zertifizierten Sachverständiger, um rückwirkende Anpassungen zu sichern.
Kontaktieren Sie uns – wir unterstützen Sie kompetent bei der Überprüfung und Anpassung Ihres Grundsteuerwertes.
